
Die NPD - bald pleite ?
Berlin – Das NPD-Verbotsverfahren verlief im Sand, doch nun wollen die Innenminister zu einem neuen Kniff im Kampf gegen Rechts greifen. “Extremistischen” Parteien sollen die Wahlkampfzuschüsse und weitere Staatshilfen gestrichen werden.
Deutschland steckt in einer Rezession und steht vor einer Wirtschaftskrise wie wohl seit knapp 80 Jahren nicht mehr, hunderttausende Arbeitsplätze sind in Gefahr und Milliarden Steuergelder werden für Bankbürgschaften aufgeboten. Tag für Tag tun sich neue Geldlöcher auf und keiner denkt an den Normalbürger.
Das aktuelle Thema der Politiker in Deutschland ist jedoch, wie sie einer demokratisch gewählten Partei die Finanzierung streichen. Statt Brot, bieten die Politiker dem Volk Spiele. Sie wollen den “Nazis” zeigen wer Herr im Haus ist. Uns steht ein neues Ermächtigungsgesetz bevor, dass vermeintlichen Demokraten die Möglichkeit dazu gibt ihre Gegner finanziell aus zu hungern. Denn der Begriff “extremistisch” ist sehr dehnbar und das Ganze wird ein Gummiparagraf zur Repression gegen Patrioten jeder Stufe.
Laut Focus beraten sich die Innenminister der Länder in ihrer Herbstkonferenz am Donnerstag darüber, wie sie die NPD von ihren, ihr rechtmäßig zustehenden, staatlichen Finanzzuschüssen abschneiden. Durch den niedersächsischen Innenminister Schünemann(CDU) wurde eine Grundgesetzänderung vorgeschlagen, die die staatlichen Zuschüsse für “extremistische” Parteien ausschließt. „Es kann nicht sein, dass eine Demokratie diejenigen alimentiert, die ihre Abschaffung betreiben“
Das ganze wird unterstützt, durch ein mehr als 80 Seiten umfassendes Gutachten des Juraprofessors Volker Epping. Dieser schlägt eine Ergänzung des 21. Grundgesetzartikels vor. “Parteien, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen, können auf Grund eines Gesetzes von der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien ausgeschlossen werden.” Weiterhin stünde auch eine Änderung der Parteiengesetzgebung an.
Die NPD wird mit ca. 40% durch den Staat finanziert und ist deshalb wohl kaum ohne Staatsmittel überlebensfähig.
Der Innenminister Niedersachsens hofft sehr auf eine Umsetzung: „Ich glaube, das Gutachten ist so schlüssig, dass es eigentlich kein Problem sein dürfte, noch vor der Bundestagswahl hier Verfassungsänderungen vorzunehmen. Ich bin insofern verhalten optimistisch, dass wir das hinkriegen.“
In einem Artikel der FAZ steht Uwe Schünemann Rede und Antwort. Wir haben den interessanten Teil hier komplett zitiert:
FAZ : Welcher Art müssten diese „Bestrebungen“ sein? (Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung werden hier gemeint. Die Red.)
Uwe Schünemann(CDU):
Solche Bestrebungen wären gegeben, wenn eine Partei einen anderen Staat errichten und das Grundgesetz beseitigen will – ein klarer Plan oder eine Strategie müsste dagegen nicht nachgewiesen werden. Was zählt, wäre das Ziel, nicht eine schon begonnene Umsetzung. Die Schwierigkeit im NPD-Verbotsverfahren bestand ja darin, der Partei eine ,aggressiv-kämpferische‘ Betätigung nachzuweisen, denn das wäre nur mit dem Einsatz von V-Leuten möglich, und genau der war vom Bundesverfassungsgericht beanstandet worden.
Das Ziel ist, ganz offensichtlich, die Vernichtung des Widerstandes rechts der CDU. Das Wort “extremistisch” ist doch sehr dehnbar und eigentlich auch gegen die etablierten Parteien anwendbar. Ist SPD extremistisch, wenn die Führerin der Jusos Drohsel früher Mitglied in einem Verein wahr, welcher offen die RAF befürwortet und verteidigt hat? Ist es extremistisch wenn der ehemalige Bundesaußenminister Fischer Polizisten verprügelt hat, um seine eigene Vorstellung eines Antifaschistisch-linken Staates durchzusetzen? Oder ist es extremistisch, wenn eine Partei , wie die SED (die Linke) sich offen zur DDR bekennt und häufig der “guten alten Zeit” nachtrauert und einen großen Teil der Unternehmen verstaatlichen möchte? Dieses “extremistisch” ist, wie der rote Knopf für die Etablierten. Sie können damit alles hochgehen lassen. Damit haben die Etablierten eine Waffe in der Hand, die gar mächtiger ist als die 5% Hürde. Dies alles ist nur der Anfang des Spuks.
Die Beseitigung des Grundgesetzes ist also ein Grund für den Verbot einer Partei. Dann wäre die APPD (Anarchistische-Pogo-Partei-Deutschlands) schon längst verboten worden. Im übrigen ist es nicht einmal verfassungswidrig eine neue Verfassung zu fordern(!!!) und der NPD, als demokratische gewählten Partei, stünde das durchaus zu.
Grundgesetz
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 – 146)
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
November 19, 2008 um 14:26
Ich bezweifele das das durchkommt, zumal sich die CDU damit ihr eigenes Grab schaufelt, denn wenn keine NPD mehr da ist, kommt die nächste Partei dran und das ist nunmal die CDU.
Aber schön das der Michel mal wieder sieht das Demokratie in der BRD großgeschrieben wird, und Steuerzahlende Bürger einfach als Rechtsextrem bekämpft werden weil sie ihr Kreuz bei einer anderen Partei machen. Ist das eigentlich Volksverhetzung?
November 19, 2008 um 14:59
Volksverhetzung gilt nicht gegen Deutsche. So ist das nunmal.
Hier ein Artikel aus der BZ
Bis zwei Jahre Haft
Die Polizei prüfte bereits, ob sie im Fall dieses Deutschen-Hasses wegen Volksverhetzung zu ermitteln hat. Das wurde laut „Berliner Zeitung“ verworfen, weil viele Täter selbst formal Deutsche seien und ihre eigene Gruppe beschimpften. Zum Anderen liege Volksverhetzung nach §130 StGB nur vor, wenn zum Hass gegen „Teile der Bevölkerung“ aufgerufen werde. Deutsche seien aber kein Teil.
Stimmt das? Warum ist Deutschen-Hass keine Volksverhetzung? Staatsrechtler Rupert Scholz zur *: Beim Tatbestand der Volksverhetzung (bis 5 Jahre Haft), müssten die Anwürfe „geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Das würde bedeuten, dass es weit über einzelne Personen hinausgeht. Es wäre gegeben, wenn die Täter zum Kampf gegen alle Deutschen oder zum Dschihad aufriefen.
Scheiß-Deutscher ist aber eine schwere Beleidigung, die im Zusammenhang mit Gewalt mit bis 2 Jahren Haft bestraft werden kann.“ Auch Scholz konstatiert eine „seit langem massiv anwachsende Deutschfeindlichkeit bei diesen Tätern“.
November 19, 2008 um 15:07
Gilt den Volksverhetzung gegen Teile der Bevölkerung z.b. gegen Linke? Ich meine da schon einmal von einer Klage gelesen zu haben.
November 19, 2008 um 15:24
“Solche Bestrebungen wären gegeben, wenn eine Partei einen anderen Staat errichten und das Grundgesetz beseitigen will – ein klarer Plan oder eine Strategie müsste dagegen nicht nachgewiesen werden.”
Betrifft das dann auch Parteien die für einen EU-Staat sind?
Warum sollten die Deutschen kein Recht haben eine Partei zu wählen die für einen anderen Staat mit einem anderen Grundgesetz ist?
Was ist wenn sich die NPD umstrukturiert, so dass sie davon nicht betroffen sind? Wäre das nicht wieder einmal eine Blamage?
Davon abgesehen ist die CDU schön blöd. Die NPD ist doch als sozialistische Partei und Sammelbecken Unzufriedener vor allem auch eine Konkurrenz zu SPD und LINKE.
November 19, 2008 um 17:03
Der Art. 146 GG dürfte genau das Argument sein, das man dem entgegenhalten kann. Außerdem wird eine Partei verboten, die sich gegen die FDGO wendet, also muss man auch nicht die Finanzierung stoppen.
Vor dem BVerfG dürfte das jedenfalls nicht durchkommen, denn die Streichung der Teilfinanzierung ist eine Ungleichbehandlung, die durch den Stempel “extremistisch” nicht gerechtfertigt ist.
Änderungen des GG müssen nämlich auch ihrerseits am GG gemessen werden, ja sogar an der ursprünglichen Regelung.
Ich halte das eher wieder für eine Aktion im Sinne von: Wir hauen auf die NPD ein.
Es zeigt aber, dass wir eben nicht in einer Volksherrschaft leben, sondern in einer Demokratie. Ersteres sollten wir fordern.
November 19, 2008 um 17:49
Da ich schon Lehrgeld wegen des 130er zahle und noch bezahle, habe ich meine Erfahrung damit. Aber dieser § ist ein Schand § weil er nur auf Deutsche abzielt. Das ist für Juden und Muslime und Ausländer aus aller Welt ein Freibrief und für die Justiz der Tanz ums goldene Kalb.
VoxPopuli
wir haben noch nie in einer Volksherrschaft seit der NS-Zeit gelebt. Das GG ist von den Siegermächten erzwungen, die Abgeordneten sind bezahlte Lakaien der USA und Juden und jener Obrigkeit ob in Berlin oder früher in Bonn die auf das eigene Volk mit dem Finger zeigt und selbst fein raus ist und auch am goldenen Kalb teilhaben wie diese angeblichen Volksver-zer-treter die nur einer gewissen Lobby dienen und Interessenkreis.
November 19, 2008 um 19:48
Da gab es doch mal folgende Aussage eines hohen Staatsschützers: „Es ist mir scheißegal, ob 20, 40 oder 60% der Deutschen gegen dieses System sind. Solange keine Alternative da ist, ist das völlig ungefährlich. Und sollte eine Alternative auftreten, werden wir sie in die Tonne kloppen. Wir werden dafür sorgen, daß es keine Alternative gibt.“
November 19, 2008 um 20:17
@ Meckerer:
Ja, die guten Zeiten sind lange vorbei. Mir ist sogar eine Monarchie lieber als das jetzige System. Denn eine Monarchie ist wenisgtens ehrlich. Selbst eine Diktatur ist transparent!
@ Zirkelschmied:
Die würden ihre eigene Mutter umbringen, um weiter am Tropf zu hängen. Widerliche und erbärmliche Geschöpfe sind das, ohne Ehre. Nehmen wir die strafrechttlich geschützte Wahrheit an und gehen davon aus, dass es KZs gab. Genau einen solchen Charaktertypus haben die da händeringend als Aufseher gesucht.